Teilnahmebedingungen

§ 1 VERTRAGSPARTEIEN

Vertragsparteien des Vertrags sind:

Der Teilnehmer, namentlich im Antragsformular benannt, nachfolgend „Unterstützer“ genannt.

Der Verlag Himmelsring Verlag UG (haftungsbeschränkt), Frankenstr. 152, 90461 Nürnberg,
vertreten durch Geschäftsführerin Sabrina Dämmrich, nachfolgend „Verlag“ genannt.
Der Verlag ist Herausgeber des Magazins „WHOW – Cooles Franken“ und zugleich Betreiber
der Mitgliedschaft.

§ 2 ZWECK DER TEILNAHME

Die Teilnahme an der Initiative des Magazins „WHOW – Cooles Franken“ dient der der Förderung
regionaler, kultureller und sozialer Projekte sowie der ideellen und finanziellen Unterstützung
des Magazins. Das Magazin versteht sich als unabhängige Plattform für Heimat, Kultur und
Gemeinschaft.

§ 3 LEISTUNGEN AN UNTERSTÜTZER

Mit der Teilnahme erhält der Unterstützer die folgenden Leistungen je nach Kategorie.
Die jeweilige Kategorie ist im Antrag anzugeben. Für jede Kategorie gelten
unterschiedliche Beiträge.

1.1 Freunde des Frankenlandes (Privatperson)

  • Nennung auf den Unterstützerseiten
  • ¼ Seite Portrait im Magazin „WHOW – Cooles Franken“ (einmalig)
  • Teilnahme an der Herzensspende-Gala (max. 2 Personen)
  • 30% Rabatt auf Anzeigen
  • 10% des Beitrags werden für soziale Projekte verwendet

1.2. Franken-Gemeinschaft (Verein)

  • Nennung auf den Unterstützerseiten
  • Vereinslogo-Verlinkung
  • Teilnahme an der Herzensspende-Gala
  • 30% Rabatt auf Anzeigen
  • Bis 50 Mitglieder: ¼ Seite Portrait, 1/1 Seite Gastbeitrag im Magazin „WHOW – Cooles Franken“
  • Über 50 Mitglieder: Zweimal 1/1 Seite Gastbeitrag im Magazin „WHOW – Cooles Franken“
  • 10% des Beitrags werden für soziale Projekte verwendet

1.3. Franken-Zugehörige (kreisfreie Stadt)

  • Nennung auf den Unterstützerseiten
  • Logo-Verlinkung
  • Teilnahme an der Herzensspende-Gala (max. 2 Personen)
  • 30% Rabatt auf Anzeigen
  • Viermal 1/1 Seite Gastbeitrag im Magazin „WHOW – Cooles Franken“
  • 10% des Beitrags werden für soziale Projekte verwendet

1.4. Franken-Förderer (Städte und Gemeinden)

  • Nennung auf den Unterstützerseiten
  • Logo-Verlinkung
  • Teilnahme an der Herzensspende-Gala
  • 30% Rabatt auf Anzeigen
  • Bis 10.000 Einwohner: Viermal 1/1 Seite Gastbeitrag im Magazin „WHOW – Cooles Franken“
  • Über 10.000 Einwohner: Viermal 1/1 Seite Gastbeitrag im Magazin „WHOW – Cooles Franken“
  • 10% des Beitrags werden für soziale Projekte verwendet

1.5. Franken-Pate (Bezirk/ Regierung/ Landratsamt)

  • Nennung auf den Unterstützerseiten
  • Logo-Verlinkung
  • Teilnahme an der Herzensspende-Gala (max. 2 Personen)
  • 30% Rabatt auf Anzeigen
  • Viermal 1/1 Seite Gastbeitrag im Magazin „WHOW – Cooles Franken“
  • 10% des Beitrags werden für soziale Projekte verwendet

1.6. Franken-Botschafter (Verbände z.B. IHK, HWK)

  • Nennung auf den Unterstützerseiten
  • Logo-Verlinkung
  • Teilnahme an der Herzensspende-Gala (max. 2 Personen)
  • 30% Rabatt auf Anzeigen
  • Viermal 1/1 Seite Gastbeitrag im Magazin „WHOW – Cooles Franken“
  • 10% des Beitrags werden für soziale Projekte verwendet

1.7. Wirtschaftspartner Frankens (Unternehmen)

  • Nennung auf den Unterstützerseiten
  • Logo-Verlinkung
  • Teilnahme an der Herzensspende-Gala
  • 30% Rabatt auf Anzeigen
  • Bis 100 Mitarbeiter: Zweimal 1/1 Seite Gastbeitrag im Magazin „WHOW – Cooles Franken“
  • Über 100 Mitarbeiter: Zweimal 1/1 Seite Gastbeitrag im Magazin „WHOW – Cooles Franken“
  • 10% des Beitrags werden für soziale Projekte verwendet

2. Die Veröffentlichung eines Gastbeitrages erfolgt auf einer Seite im Magazin. Der Beitrag wird redaktionell geprüft und in Absprache mit der Redaktion veröffentlicht.

3. Das Magazin wird nach Erscheinen auf der Homepage des Magazins online gestellt.

4. Eine soziale Spende wird im Rahmen der Initiativ-Teilnahme garantiert.

5. Der Verlag ist für die Organisation der Leistungen an Unterstützer verantwortlich. Er übernimmt Druck, Distribution und Redaktion.

§ 4 BEITRAG

1. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der gewählten Kategorie und ist auf der Website sowie im Antrag ausgewiesen.

  • Freunde des Frankenlandes (Privatperson): 60 Euro/ Jahr
  • Franken-Gemeinschaft (Verein):
    bis 50 Mitglieder: 360 Euro/ Jahr
    über 50 Mitglieder: 600 Euro/ Jahr
  • Franken-Zugehörige (kreisfreie Stadt): 2.400 Euro/ Jahr
  • Franken-Förderer (Städte und Gemeinden)
    bis 10.000 Einwohner: 1.200 Euro/ Jahr
    über 10.000 Einwohner: 1.800 Euro/ Jahr
  • Franken-Pate (Bezirk/ Regierung/ Landratsamt): 2.400 Euro/ Jahr
  • Franken-Botschafter (Verbände z.B. IHK, HWK): 2.400 Euro/ Jahr
  • Wirtschaftspartner Frankens (Unternehmen)
    bis 100 Mitarbeiter: 1.200 Euro/ Jahr
    über 100 Mitarbeiter: 1.800 Euro/ Jahr

2. Die Beiträge sind in der Regel jährlich zu entrichten.

3. Der Beitrag ist innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsstellung durch den Verlag fällig.

4. 10 % jedes eingehenden Beitrags werden verbindlich für soziale Projekte verwendet.

5. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge ist ausgeschlossen.

6. Die Beiträge sind inklusive der gesetzlichen MwSt.

7. Bei Start der Teilnahme nach dem 01. Juli eines Jahres reduzieren sich Beitragszahlung und entsprechende Vorteile um die Hälfte.

§ 5 VERWENDUNG DER MITTEL

Die Beiträge werden verwendet für:

  • den Betrieb und die Weiterentwicklung des Heimatmagazins „WHOW – Cooles Franken“
  • redaktionelle, organisatorische und technische Aufwendungen
  • die Unterstützung ausgewählter sozialer Projekte (10 % der Beiträge)

§ 6 ERWERB DER TEILNAHME

Die Teilnahme wird durch das Ausfüllen und Absenden des Antragsformulars beantragt.

Über die Aufnahme entscheidet der Verlag.

Die Teilnahme beginnt mit der Bestätigung und dem Eingang des Beitrags.

§ 7 RECHTE DER UNTERSTÜTZER

Unterstützer:

  • unterstützen das Heimatmagazin ideell
  • erhalten Informationen über Aktivitäten und Projekte
  • haben keinen Anspruch auf redaktionelle Einflussnahme
  • haben keinen Anspruch auf bestimmte Leistungen, sofern diese nicht ausdrücklich zugesichert sind
  • max. 2 Karten zur Herzensspende-Gala

§ 8 PFLICHTEN DER UNTERSTÜTZER

Unterstützer verpflichten sich:

  • zur fristgerechten Zahlung des Beitrags
  • zur Angabe korrekter Kontaktdaten
  • die Ziele des Heimatmagazins zu respektieren und zu unterstützen

§ 9 BEENDIGUNG DER TEILNAHME

Die Teilnahme kann jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Jahresende schriftlich oder
per E-Mail gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Bei Beendigung der Teilnahme bestehen keine Ansprüche auf Rückerstattung gezahlter
Beiträge.

§ 10 DATENSCHUTZ

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.
Nähere Informationen sind in der Datenschutzerklärung auf der Website zu finden.

§ 11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Änderungen der Teilnahmebedingungen werden auf der Website veröffentlicht.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen
unberührt.